Das Wichtigste in Kürze
- Monatliche UStVA: fällig am 10. des Folgemonats (§ 18 UStG); Verschiebung auf den nächsten Werktag bei Wochenende oder Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO).
- Dauerfristverlängerung: verschiebt jede Frist um einen Monat (§ 46 UStDV); Sondervorauszahlung fällig am 10. Februar 2026.
- OSS verschiebt sich nicht: die EU-OSS-Fristen bleiben am Monatsletzten, auch am Wochenende.
- Jahreserklärung 2025: ohne Berater 31. Juli 2026, mit Steuerberater 1. März 2027.
- Alle Termine unabhängig nachgerechnet (gesetzliche Regel plus Feiertagsverschiebung) und mit dem Finanzamtskalender abgeglichen.
Stand Juli 2026. Quellen: § 18 UStG, § 46 UStDV, § 18a UStG, § 149 AO, § 108 Abs. 3 AO.
Ausländische Unternehmen mit deutscher Umsatzsteuer-Registrierung geben ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) in der Regel monatlich ab, elektronisch über ELSTER. Dieser Leitfaden listet jede UStVA-Frist für 2026 auf, mit und ohne Dauerfristverlängerung, und ergänzt ZM, OSS und die Jahreserklärung. Alle Wochenend- und Feiertagsverschiebungen sind bereits eingerechnet.
Monatliche UStVA: alle Fristen 2026
Standardregel: der 10. des auf den Voranmeldungszeitraum folgenden Monats. Mit Dauerfristverlängerung jeweils ein Monat später. Ein Termin gilt am nächsten Werktag, wenn der 10. auf Samstag, Sonntag oder einen bundeseinheitlichen Feiertag fällt.
| Zeitraum | Standard | mit Dauerfrist | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Januar 2026 | 10. Februar | 10. März | |
| Februar 2026 | 10. März | 10. April | |
| März 2026 | 10. April | 11. Mai | Dauerfrist: 10. Mai ist Sonntag, verschiebt auf Montag |
| April 2026 | 11. Mai | 10. Juni | Standard: 10. Mai ist Sonntag, verschiebt auf Montag |
| Mai 2026 | 10. Juni | 10. Juli | |
| Juni 2026 | 10. Juli | 10. August | |
| Juli 2026 | 10. August | 10. September | |
| August 2026 | 10. September | 12. Oktober | Dauerfrist: 10. Okt. ist Samstag, verschiebt auf Montag |
| September 2026 | 12. Oktober | 10. November | Standard: 10. Okt. ist Samstag, verschiebt auf Montag |
| Oktober 2026 | 10. November | 10. Dezember | |
| November 2026 | 10. Dezember | 11. Januar 2027 | 11. Jan.: 10. ist Sonntag |
| Dezember 2026 | 11. Januar 2027 | 10. Februar 2027 |
Quartalsweise UStVA
Quartalszahler (Vorjahres-Umsatzsteuer zwischen 2.000 und 9.000 Euro) melden zum 10. des Monats nach dem Quartal: Q1 am 10. April, Q2 am 10. Juli, Q3 am 12. Oktober (10. Okt. ist Samstag) und Q4 am 11. Januar 2027 (10. Jan. ist Sonntag). Mit Dauerfrist jeweils einen Monat später (11. Mai, 10. August, 10. November, 10. Februar 2027).
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Die ZM für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen und -Leistungen ist am 25. des Folgemonats fällig (§ 18a UStG). 2026 unter anderem: 25. Februar, 25. März, 27. April, 26. Mai, 25. Juni, 27. Juli, 25. August, 25. September, 26. Oktober, 25. November, 28. Dezember. Eine Dauerfristverlängerung gilt für die ZM nicht.
OSS-Fristen (Union-OSS über Deutschland)
Wer den Union-OSS über Deutschland nutzt, meldet quartalsweise an das Bundeszentralamt für Steuern: Q4 2025 am 31. Januar 2026, Q1 am 30. April, Q2 am 31. Juli, Q3 am 31. Oktober und Q4 2026 am 31. Januar 2027. Wichtig: Diese Fristen verschieben sich nicht an Wochenenden, der 31. Januar 2026 (Samstag) und der 31. Oktober 2026 (Samstag) bleiben bestehen.
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025
Die Jahreserklärung für 2025 ist ohne Berater am 31. Juli 2026 fällig (§ 149 Abs. 2 AO). Wird sie durch einen Steuerberater eingereicht, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres, hier bis zum 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO; der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag).
Sondervorauszahlung
Monatszahler mit Dauerfristverlängerung leisten eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Vorjahres-Vorauszahlungen. Sie ist für 2026 am 10. Februar 2026 fällig (§ 47 UStDV) und wird mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet.
Verschiebungsregel und Verspätung
Fällt eine deutsche Inlandsfrist auf Samstag, Sonntag oder einen bundeseinheitlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden; bei Voranmeldungen liegt die Festsetzung im Ermessen des Finanzamts (§ 152 Abs. 1 AO). Ausführlich dazu unser Überblick zu Verspätungszuschlägen (englisch).
Kalender und Downloads: Die vollständige Jahresübersicht als druckbarer Kalender und als .ics-Datei liegt unter vaytax.com/vat-calendar. Die englische Fassung dieses Beitrags: German VAT Return Deadlines 2026.
Häufige Fragen
Wann ist die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig?
Die UStVA ist grundsätzlich am 10. Tag des Folgemonats fällig (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG). Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder bundeseinheitlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich jede Frist um einen weiteren Monat.
Was ist die Dauerfristverlängerung und wie wirkt sie?
Die Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV) verschiebt die Abgabe- und Zahlungsfrist der UStVA dauerhaft um einen Monat. Für die Voranmeldung Januar 2026 bedeutet das statt dem 10. Februar den 10. März 2026. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung (fällig 10. Februar 2026).
Verschieben sich OSS-Fristen an Wochenenden?
Nein. Anders als deutsche Inlandsfristen verschieben sich die Fristen des EU One-Stop-Shop nicht. Die OSS-Meldung und Zahlung sind stets am letzten Tag des Monats nach dem Quartal fällig, auch wenn dieser auf einen Samstag oder Sonntag fällt (z. B. 31. Januar 2026, ein Samstag).
Wann ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 fällig?
Ohne steuerlichen Berater am 31. Juli 2026. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater eingereicht, verlängert sich die Frist gesetzlich bis Ende Februar des zweiten Folgejahres, für den Veranlagungszeitraum 2025 also bis zum 1. März 2027 (der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag).
Wie oft muss ein ausländisches Unternehmen die UStVA abgeben?
Die Häufigkeit richtet sich nach der Vorjahres-Umsatzsteuer: über 9.000 Euro monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 Euro quartalsweise, darunter genügt in der Regel die Jahreserklärung. Im Jahr der Neuaufnahme der Tätigkeit ist zunächst monatlich abzugeben.
Fristen im Blick behalten, Abgabe erledigt
Vaytax registriert ausländische Unternehmen für die deutsche Umsatzsteuer und reicht jede Voranmeldung fristgerecht ein: 1.199 Euro pro Jahr all-in inklusive Registrierung, oder 79 Euro pro Monat mit vorhandener Steuernummer.
Registrierung startenAllgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall. Stand Juli 2026, geprüft gegen § 18 UStG, § 46 UStDV, § 18a UStG, § 149 AO und § 108 Abs. 3 AO.
